Unser Verein

Der Tierschutzverein Borna e.V. besteht seit 04.12.1989 als eingetragener Verein. Wir sind Mitglied im Deutschen Tierschutz Bund
(Nr. 90). Zurzeit besteht unser Verein aus 73 Mitgliedern.

    

Adresse:


Tierschutzverein Borna e.V.

Mühlgasse 24

04552 Borna

 

Tel: 03433 / 80 20 27

Fax: 03433 / 80 20 27

 

Öffnungszeiten:

 

Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr

Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr

 

Vorstand des TSV Borna

 

Vorsitzender:

Stellvertreterin: Frau R. Amberg

Finanzen: Frau Winkler

Schriftführer: Frau Tausendfreund

 

 

Die Mitglieder des Tierschutzvereins haben sich zur Pflicht gesetzt, dass Tierschutzgesetz durchzusetzen. Tiere vor Misshandlungen und Quälerei zu schützen, sowie heimatlosen Tieren zu helfen. Weiterhin möchten wir durch unsere Arbeit verhindern, dass Lebensräume von freilebenden Tieren zerstört werden. Durch Aufklärung der Bevölkerung soll der Kauf von Exoten reduziert werden, um illegale Exporte zu verhindern.

 

BEI ALLEN WAS WIR TUN, DENKEN WIR AN DEN GRUNDSATZ:

 

TIERSCHUTZ IST AUCH MENSCHENSCHUTZ!!!

 

 



Ziele und Aufgaben des Tierschutzverein Borna

 

 

Der Tierschutzverein Borna e.V. dient dem Schutz der gesamten Tierwelt. Er setzt sich für die Erhaltung der Natur und damit für den Artenschutz ein. U. a. verfolgt der Tierschutzverein folgende Ziele und Aufgaben:

  

  • Pflege und Förderung des Tierschutzgedanken.
  • Alle Tiere vor Grausamkeit zu schützen.
  • Weiterentwicklung des deutschen und europäischen Tierschutzrechtes.
  • Haustieren eine gute Pflege und Unterkunft zu ermöglichen.
  • Die tierquälerische Massenhaltung der sogenannten Nutztiere zu verbieten (z. B. Legebatterien von Hennen in Käfigen, Kälbermast in Kistenverschlägen, Anbindehaltung von Schweinen).
  • Abschaffung von Tierversuchen, Ersatz von Tierversuchen durch Forschung an schmerzempfindlicher Materie.
  • Qualvolle Tiertransporte zu Lande, zu Wasser und in der Luft zu verhindern und den Transport von Schlachttieren auf dem kürzesten Weg vom Hersteller zum Schlachthof zu beschränken.
  • Schlachtung aller Tiere ausnahmslos unter ausreichender Betäubung.
  • Keine Überforderung von Tieren bei Sport und Dressuren. Kein Missbrauch von Tieren bei Schaustellungen.
  • Kampf gegen Vogelmord und Artenvernichtung jeglicher Art.
  • Verbreitung des Tierschutzgedankens in Wort, Schrift und Bild.
  • Erziehung in Schule, Elternhaus und Kirche zur Humanität allen Geschöpfen gegenüber.
  • Kampf gegen Tiermisshandlungen in anderen Ländern (Stierkampf, Robbenschlagen, Hahnenkämpfe, Hunde- und Katzenschlächterei).

 

 
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